Auswechslung der gemeindlichen Wasserzähler und Auswechslung der eigenen Gartenwasseruhr

Unsere Mitarbeiter wechseln das ganze Jahr abgelaufene gemeindliche Wasseruhren aus

Der Wasserverbrauch wird über geeichte Wasseruhren ermittelt.

Nach § 25 des Eichgesetzes ist die Verwendung von Wasserzählern außerhalb ihrer Eichzeit (6 Jahre) nicht zulässig. Die Wasserzähler gehören zur gemeindlichen Wasserversorgungsanlage und sind Eigentum der Gemeinde (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Wasserabgabesatzung). Die Auswechslung und technische Überwachung ist Aufgabe der Gemeinde.

Unsere Mitarbeiter wechseln das ganze Jahr abgelaufene gemeindliche Wasseruhren aus.

Wir bitten Sie den Gemeindearbeitern oder den Beauftragten der Gemeinde, welche sich Ausweisen können, Zutritt zu gewähren und den Zugang zur Wasseruhr frei zu halten.

Die Auswechslung dauert in der Regel ca. 15 Minuten und ist kostenlos.

Voraussetzung die Absperrschieber vor und hinter der Wasseruhr sind funktionstüchtig.

Ihre abgelaufene Gartenwasser- bzw. Zisternenuhr müssen Sie selbständig auswechseln, da es sich um Ihr Eigentum handelt. Auch hier gilt § 25 des Eichgesetzes.

Bitte denken Sie daran, die Wasseruhrenauswechslung der Gartenwasseruhr mit einem Antrag auf Abzug von nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen anzuzeigen. Vordrucke hierzu finden Sie auf unserer Homepage. Zisternenuhren bitte schriftlich mitteilen.

Bitte melden Sie Ihre Gartenwasser- bzw. Zisternenuhr auch unter www.eichamt.de, Eingabeseite der Verwenderanzeige nach § 32 MessEG an.

SG 22/Diercks

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