Grün schneiden für die Verkehrssicherheit
Kontrollieren Sie den Überwuchs über Ihre Grundstücksgrenze hinaus
So schön wuchernde Hecken, Büsche und große, üppig gewachsene Bäume auch sind – ragen sie auf Geh- und Radwege oder Straßen können sie lästig, und auch für den Straßenverkehr gefährlich sein. Ein Hindernislauf auf dem Gehweg oder zerkratze Kraftfahrzeuge möchte niemand haben.
Auch eingewachsene Straßenschilder und Verkehrszeichen sind nicht nur ärgerlich, Sie gefährden auch die Verkehrssicherheit. Um diese zu gewährleisten, braucht es freie Sicht und freie Flächen für alle, die am Verkehr teilnehmen.
Gerade jetzt in der Corona Phase wurde der Formschnitt leider oft vernachlässigt.
Deshalb fordert das Verkehrsamt der Verwaltungsgemeinschaft allgemein dazu auf, den Überwuchs über die Grundstücksgrenze hinaus und den Einwuchs von Straßen- und Verkehrsschildern zu kontrollieren und im Bedarfsfall nachzuschneiden.
Auch wenn nach dem Bundesnaturschutzgesetz das entfernen oder das komplette Rückschneiden von Hecken und Bäumen in der Zeit vom 01. März bis 30. September verboten ist, ist ein Formschnitt, der die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gewährleistet erlaubt und auch durchzuführen.
Dabei ist darauf zu achten, dass nur die Äste zurückgeschnitten werden, die auch in diesem Jahr gewachsen sind. Sollten Sie brütende Vögel in der Hecke entdecken, sollten diese nach Möglichkeit nicht gestört werden.
In der Zeichnung können Sie das Lichtraumprofil sehen. Hecken und Bäume müssen bitte entsprechend geschnitten werden.