Hinweise zur Sprengelpflicht für Grund- und Mittelschulen und zum Gastschulantrag

Grundsatz: Sprengelpflicht

Es besteht grundsätzlich Sprengelpflicht nach Art. 42 Abs.1 BayEUG. Die Sprengelpflicht dient der gleichmäßigen und sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die mit erheblichen öffentlichen Mitteln geschaffenen und unterhaltenen Pflichtschulen.

Ausnahme

Nach Art. 43 BayEUG ist eine Ausnahme von der Sprengelpflicht möglich. Der Besuch einer anderen Grund- oder Mittelschule kann genehmigt werden, wenn zwingende persönliche Gründe im Sinne des Art. 43 Abs.1 BayEUG vorliegen. Bei der Prüfung von Gastschulanträgen wird das öffentliche Interesse am Besuch der Sprengelschule abgewogen gegenüber dem privaten Interesse der Schüler/innen am Besuch der Gastschule.
Der Gastschulbesuch kann nur genehmigt werden, wenn die Nachteile des Besuchs der Sprengelschule erheblich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht.
Der gastweise Besuch einer anderen als der Sprengelschule stellt nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einen Ausnahmefall dar.

Hinweis zur Schulwegbeförderung

Für ein genehmigtes Gastschulverhältnis besteht kein Anspruch auf Übernahme der Schulwegbeförderungskosten gemäß §2 Abs. 1 Satz 1 SchBefV.

 Verfahren

  1. Der Gastschulantrag ist bei der Sprengelschule rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres zu stellen.
  2. Über den Sachaufwandsträger der Sprengelschule geht der Antrag an die
  3. Gastschule und anschließend an den
  4. Sachaufwandsträger der Gastschule zur Stellungnahme.

Sollte eine der vier Stellen dem Gastschulantrag nicht zustimmen, entscheidet die jeweilige Wohnsitzgemeinde über den Gastschulantrag.
Wegen der Beteiligung von mindestens vier Stellen nimmt das Gastschulverfahren längere Zeit in Anspruch. Besonders in Ferienzeiten und zu Schulbeginn können deshalb zwischen Antragstellung und Entscheidung mehrere Wochen/Monate liegen.

Übersicht der Sprengelschulen und zuständigen Schulaufwandsträger für unsere vier Gemeinden

Gemeinde Buckenhof

Für Sprengelschule Schulaufwandträger
Grundschüler/innen Adalbert-Stifter-Grundschule in Erlangen Stadt Erlangen, Schulamt der Stadt Erlangen
Mittelschüler/innen Ernst-Penzoldt- Mittelschule in Spardorf Stadt Erlangen, Schulamt der Stadt Erlangen

Gemeinde Marloffstein

Für Sprengelschule Schulaufwandträger
Grundschüler/innen Grundschule Langensendelbach-Marloffstein Schulverband Lagensendelbach-Marloffstein
Gemeinde Langensendelbach
Mittelschüler/innen Mittelschule Baiersdorf Stadt Baiersdorf
Mittelschulverband Baiersdorf

Gemeinde Spardorf

Für Sprengelschule Schulaufwandträger
Grundschüler/innen Grundschule Spardorf Gemeinde Spardorf, Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Mittelschüler/innen Ernst-Penzoldt- Mittelschule in Spardorf Stadt Erlangen, Schulamt der Stadt Erlangen

Gemeinde Uttenreuth

Für Sprengelschule Schulaufwandträger
Grundschüler/innen Grundschule Uttenreuth Gemeinde Uttenreuth, Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Mittelschüler/innen Ernst-Penzoldt- Mittelschule in Spardorf Stadt Erlangen, Schulamt der Stadt Erlangen
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