Ich darf Sie auf den Internetseiten der Höhenzugsgemeinde Marloffstein herzlich begrüßen.
Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth
Telefon: | 09131 5069-0 |
E-Mail: | info@marloffstein.de |
Rückruf-Service
Sie wünschen einen Rückruf? Bitte tragen Sie Ihre Daten ein, wir melden uns baldmöglich bei Ihnen!
Der der Gemeinderat der Gemeinde Marloffstein hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen (§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches/BauGB). In der Sitzung am 11.04.2024 billigte der Gemeinderat den von Klärle GmbH erarbeiteten und in der Sitzung vorgelegten Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.04.2024 und beschloss, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Anlass für die Aufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Marloffstein ist die Überarbeitung und Aktualisierung des derzeit rechtskräftigen und analogen Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1995. Der Geltungsbereich für die Flächennutzungsplanung der Gemeinde Marloffstein ist das gesamte Gemeindegebiet. Die wesentlichen Neuerungen des Flächennutzungsplanes betreffen neue Ausweisungen von geplanten Bauflächen und die Aktualisierung bestehender Flächen.
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung liegt der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht
vom 29.04.2024 bis einschließlich 07.06.2024
bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Foyer im 1. OG,
Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth,
während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Diese sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung unter vorgenannter Adresse oder beim Planungsbüro Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Bachgasse 8, 97990 Weikersheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen können außerdem an die Emailadresse bauleitplanung@vg-uttenreuth.de übermittelt werden.
Für den Fristlauf sind die in die Frist fallenden allgemein arbeitsfreien Tage (d. h. auch Feiertage) unschädlich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bay DSG - Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Marloffstein, den 15.04.2024
gez.
Eduard Walz
1. Bürgermeister