Bekanntmachung für die Gemeinde Marloffstein über die Ermittlung von Bodenrichtwerten gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, nach dem Baugesetzbuch und BayGaV (Gutachterausschuss-Verordnung) vom 05.04.2005 zuletzt geändert 26.03.2019, GVBl. S. 98.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 für die Gemeindegebiete der vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth folgende Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für Wohnbau-, Gewerbe- und Landwirtschaftsflächen ermittelt, wobei der Stichtag der Ermittlung der Bodenrichtwerte der 01.01.2022 ist:
Außerdem sind die Bodenrichtwerte nun kostenfrei über das Internet einsehbar sind. Eine Einsichtnahme ist kostenfrei möglich. Schriftliche erteilte Auskünfte sind weiterhin gebührenpflichtig.
Nur eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft ist kostenpflichtig.
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